Themenbereich: Betreuungssituationn

Indikator: Inhalte der Betreuungsvereinbarung (B2)

Promotionsvereinbarungen dienen dazu, wechselseitige Rechte und Pflichten von Promovend(in) und Betreuer(in) sowie Details der Betreuung festzuhalten. Auf diese Weise sollen ein Mindeststandard in der Betreuung von Promotionen sichergestellt, die Dauer der Promotion gesenkt und deren Erfolgswahrscheinlichkeit gesteigert werden. Die Inhalte ergeben sich u. a. aus den Promotionsordnungen der Fakultäten und können meist durch individuelle Absprachen mündlich oder schriftlich ergänzt werden. Zusätzliche Inhalte der Betreuungsvereinbarung können beispielsweise ein verbindlicher Abgabetermin oder die Finanzierung von Publikationen oder Tagungsteilnahmen sein.

Erläuterung

Dieser Indikator gibt die prozentualen Anteile befragter registrierter Promovierender an, bei denen eine Betreuungsvereinbarung vorliegt und die einen bestimmten Inhalt mündlich, schriftlich oder nicht vereinbart haben.