Ein viel diskutiertes Thema im Kontext der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Befristung von Arbeitsverträgen. Bei einer Beschäftigung an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt meist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das eine zeitliche Begrenzung der befristeten Beschäftigung von sechs Jahren bis zum Abschluss der Promotion vorsieht.
Dieser Indikator gibt den prozentualen Anteil befragter registrierter Promovierender mit einem befristeten/unbefristeten Beschäftigungsverhältnis an, die an einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung angestellt sind.
Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes kam zu dem Ergebnis, dass im Wintersemester 2014/2015 von den abhängig beschäftigten Promovierenden 88 Prozent befristete Arbeitsverträge hatten. Der Befristungsanteil variierte dabei zwischen den verschiedenen Sektoren. So lag der Befristungsanteil der an Hochschulen beschäftigten Promovierenden bei 96 Prozent und der an außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrichtungen Beschäftigten bei 92 Prozent. Deutlich geringer fällt die Befristungsquote unter den Promovierenden in anderen Sektoren aus: Nur 41 Prozent der Promovierenden, die in der Privatwirtschaft arbeiten und 49 Prozent der Promovierenden, die in sonstigen Sektoren beschäftigt waren, hatten einen befristeten Arbeitsvertrag (Hähnel & Schmiedel 2016: 39).
Hähnel, S. & Schmiedel, S. (2016): Promovierende in Deutschland. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden.